1. GELTUNGSBEREICH & VERTRAGSPARTNER

Diese AGB gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Apartments zur Beherbergung, die zwischen der home2share GmbH und Dritten (Gast) abgeschlossen werden, sowie für alle erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen von home2share.

2. RESERVIERUNGEN

Mit der Vornahme einer Reservierung bietet der Gast den Abschluss eines Beherbergungsvertrages an. Bei entsprechender Verfügbarkeit des gebuchten Apartments erhält der Gast von home2share eine Reservierungsbestätigung. Durch diese Annahme der vom Gast vorgenommenen Reservierung kommt ein Beherbergungsver trag zwischen home2share und dem Gast zustande.

Angebote von home2share in Bezug auf verfügbare Apartments sind freibleibend und unverbindlich. home2share kann nach freiem Ermessen und ohne Begründung den Abschluss eines Beherbergungsvertrages ablehnen.

Es besteht kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Übernachtungsdienstleistung in einem bestimmten Apartment. home2share behält sich das Recht vor, branchenübliche Restriktionen wie Mindestaufenthalte, Buchungsgarantien oder Anzahlungen für bestimmte Daten zu definieren.

3. STORNOFRISTEN

Eine garantierte Reservierung liegt erst vor, wenn die Zahlung des Gastes vorliegt. 

Eine garantierte Reservierung kann durch den Gast gemäß der ausgewiesenen Stornierungsbedingungen, unter Angaben der Reservierungsnummer kostenfrei storniert werden. Nach Ablauf der Stornierungsfristen ist eine Stornierung ausgeschlossen und home2share behält den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich etwaig ersparter Aufwendungen. Das gleiche gilt bei Nichterscheinen des Gastes (no-show). Bei mehrtägigen garantierten Reservierungen werden bei Nichtanreise alle Folgenächte ab inklusive der zweiten Nacht storniert und dem Gast steht kein Anspruch auf die Folgenächte zu.

Einfache Reservierungen, d.h. Reservierungen, für die die Zahlung durch den Gast noch nicht garantiert ist, gelten jeweils bis 13.00 Uhr des Anreisetages. Nach 13.00 Uhr verfällt die Reservierung automatisch und kostenfrei. home2share ist berechtigt, das reservierte Apartment anderweitig zu vermieten.

4. ÜBERNACHTUNGSPREISE & SONSTIGE PREISE

Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils von home2share ausgewiesenen Preise. Die geltenden Preise sind Bruttogesamtpreise und beinhalten alle gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben. Nicht enthalten und separat berechnet werden lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht durch den Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe.

5. ZAHLUNGSBEDINGUNG & RECHNUNG

Der Preis der gesamten gebuchten Übernachtungsdienstleistung ist durch den Gast immer im Voraus zu bezahlen.

Eine Aufrechnung des Gastes ist ausgeschlossen, es sei denn, die Aufrechnung betrifft eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung. Eine Barzahlung ist stets ausgeschlossen.

Für nachträglich entstandene Gebühren durch genutzte Zusatzleistungen oder Verstöße gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen behält home2share sich das Recht vor, die hinterlegten Zahlungsmittel mit den ausstehenden Beträgen zu belasten.

Der Gast erklärt sich damit einverstanden, dass eine Rechnung im regulären Fall immer als Download oder per E-Mail zur Verfügung gestellt wird. 

6. NUTZUNGSMÖGLICHKEITEN RESERVIERTER APARTMENTS

Ein reserviertes Apartment steht dem Gast ab 16:00 Uhr des Anreisetages und bis 12:00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung. Für Abreisen, die nach 12:00 Uhr erfolgen, wird der volle Tagespreis des Apartments erhoben.

Soweit nicht anders vereinbart, sind am vereinbarten Abreisetag die zur Verfügung gestellten Schlüssel an home2share oder einen vom Beherbergungsbetrieb genannten Dritten zu übergeben, oder, soweit vereinbart, im Apartment zu hinterlassen. Wird ein ausgehändigter Schlüssel verloren oder bei der Abreise nicht abgegeben, so wird dies mit einer Gebühr von 50,00€ berechnet. home2share bleibt berechtigt, von dem Gast Ersatz eines ihm hierdurch entstandenen Schadens zu verlangen, soweit dieser den Betrag von 50,00€ übersteigt. Dies schließt die Kosten für den Austausch der betroffenen Schließanlage ein, soweit dieser aus Sicherheitsgründen erforderlich ist.

7. WEITERVERKAUF

Der Weiterverkauf/-vermietung und/oder die Weitervermittlung von gebuchten Apartments ist untersagt. Auch die Abtretung oder der Verkauf des Anspruchs gegen home2share ist nicht zulässig. home2share ist in diesen Fällen berechtigt, die Buchung zu stornieren, insbesondere wenn der Gast bei der Abtretung/dem Verkauf gegenüber dem Dritten unwahre Angaben über die Art der Buchung oder die Bezahlung gemacht hat.

Die Vermietung/Nutzung der Apartments dient ausschließlich dem Beherbergungszweck. Eine (gewerbliche) Nutzung der Apartments, insbesondere als Bordell, als Begegnungsstätte im Rahmen eines Escort-Services, als Spielstätte o.ä., ist ausdrücklich untersagt. Auch jegliche wirtschaftliche Tätigkeit, insbesondere das Handeltreiben mit Waffen, Tabak, Alkohol oder Drogen ist ausdrücklich untersagt. Der Mieter haftet für Schäden, die der home2share GmbH durch einen Verstoß gegen die vorbezeichneten Nutzungsuntersagungen entstehen. Auf § 7 der AGB der home2share GmbH wird in diesem Zusammenhang ausdrücklich hingewiesen.

8. HAFTUNG VON home2share

home2share haftet unbegrenzt für von ihr zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet home2share für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von home2share beruhen. Für einfache Fahrlässigkeit haftet home2share nur und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Gast regelmäßig vertrauen dürfen (Kardinalpflicht). Einer Pflichtverletzung von home2share steht die seiner gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in diesen AGB nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen.

Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von home2share auftreten, wird home2share bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Gast verpflichtet, home2share rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

Für eingebrachte Sachen haftet home2share nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Anspruch erlischt, wenn der Gast nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung der eingebrachten Sache home2share Anzeige macht, es sei denn diese verspätete Anzeige hat keine Auswirkungen auf die Aufklärung des Sachverhaltes. Soweit der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800,00€ oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als EUR 3.500,00€ in das Apartment einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit home2share.

Wird dem Gast ein Stellplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht seitens home2share besteht nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge oder Fahrräder oder deren Inhalte haftet home2share nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Gast ist verpflichtet, einen Schaden unverzüglich, offensichtliche Schäden, jedenfalls vor Verlassen der Parkeinrichtung anzuzeigen. home2share haftet nicht für Schäden, die allein durch andere Mieter oder sonstige dritte Personen zu verantworten sind.

Alle Ansprüche gegen home2share verjähren grundsätzlich innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche oder sonstige Ansprüche aus der der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und/oder aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung durch home2share sowie im Falle von Verletzungen einer Kardinalspflicht i.S.d. Ziffer 8a.

Für Fundsachen wird von home2share keine Haftung übernommen. Hiervon ausgenommen ist die Haftung aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen von home2share. Die Fundsachen werden nur auf Anfrage gegen Entgelt und gegen eine Bearbeitungsgebühr von 10,00€ zurückgesendet. Der Beherbergungsbetrieb verpflichtet sich zur Aufbewahrung über einen Zeitraum von sechs Monaten.

9. KUNDENDATEN

Um die Kommunikation mit dem Gast sicherzustellen, erhebt home2share verpflichtend die E-Mail-Adresse sowie die Telefonnummer. Zur Überprüfung der Identität des Gastes ist home2share berechtigt folgendes gültiges Identifikationsdokument (für inländische Gäste ein Personalausweis oder Reisepass; für ausländische Gäste der Reisepass), und gültige Kreditkartendaten bei Check-In digital einzufordern.

Sollte die Identität eines Gastes auf Grund fehlender oder falscher Dokumente nicht zweifelsfrei geklärt werden können, so ist home2share berechtigt, die Buchung zu stornieren.

10. BEENDIGUNG DES BEHERBERGUNGSVERTRAGS

 home2share ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn 

(i) höhere Gewalt oder andere von home2share nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, 

(ii) Apartments schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei, aber nicht ausschließlich, die Identität des Gastes, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein, 

(iii) home2share begründeten Anlass zu Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von home2share und dessen Standorte in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von home2share zuzurechnen ist; 

(iv) der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzwidrig ist; oder 

(v) im Falle eines Weiterverkaufs/-vermietung und/oder Weitervermittlung (siehe Ziffer 7).

home2share hat den Gast von der Ausübung des Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Bei berechtigter Kündigung des Beherbergungsbetriebs entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

11. NICHT RAUCHEN IM APARTMENT

Alle home2share Apartments sind Nichtraucherapartments. Es ist daher untersagt, sowohl in den gemeinschaftlichen Bereichen, als auch in den Apartments sowie Balkon- und/oder Terrassenbereichen zu rauchen. Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat home2share das Recht, vom Gast als Schadensersatz für die gesondert aufzuwendenden Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung des Apartments einen Betrag in Höhe von 300,00€ zu verlangen. Dieser Schadensersatzbetrag ist höher anzusetzen, wenn home2share einen höheren Schaden nachweist. Das Manipulieren oder Blockieren von Notausgängen, Feuerlöschern oder dem Feueralarm ist verboten. Bei Verstößen droht eine ebenfalls eine Strafgebühr von 300,00€.

12. KEINE PARTYS IM APARTMENT

Das Abhalten von Partys ist in den home2share Apartments nicht gestattet.

Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat home2share das Recht, vom Gast als Schadensersatz für die gesondert aufzuwendenden Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung des Apartments einen Betrag in Höhe von 500,00€ zu verlangen. Dieser Schadensersatzbetrag ist höher anzusetzen, wenn home2share einen höheren Schaden nachweist.

13. BESCHÄDIGUNG ODER DIEBSTAHL

Kommt es zu Beschädigungen, die über den üblichen Gebrauch hinausgehen, oder zu Diebstahl, so hat home2share das Recht dem Gast den Schaden als auch die gesonderten Aufwendungen zur Beseitigung des Schadens, einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung des Apartments in Rechnung zu stellen.

14. HAUSTIERE

Das Mitbringen von jeglichen Haustieren ist nicht gestattet. Ausnahme sind jedoch Blinden-, Gehörlosen- sowie andere vergleichbare Servicehunde. Nach Anmeldung dieser dürfen diese kostenlos und zu jeder Zeit mitgeführt werden.

15. INSTANDHALTUNG

Der Gast verpflichtet sich, das überlassene Apartment, die Einrichtungsgegenstände sowie die zur gemeinschaftlichen Benutzung bestimmten Räume, Einrichtungen und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln und für gehörige Lüftung und Heizung zu sorgen.

Der Gast verpflichtet sich ferner, bei Bezug des Apartments die Einrichtung auf ihre Vollständigkeit und Gebrauchstauglichkeit zu überprüfen und etwaige Beanstandungen unverzüglich dem Beherbergungsbetrieb anzuzeigen.

Der Gast haftet für alle Schäden an dem überlassenen Apartment, den Einrichtungsgegenständen und den zur gemeinschaftlichen Nutzung bestimmten Räumen, Einrichtungen und Anlagen, die er oder seine Besucher durch vertragswidrige Benutzung schuldhaft verursacht haben und die nicht auf eine normale Abnutzung zurückzuführen sind. Alle an dem überlassenen Apartment entstehenden Schäden hat der Gast unverzüglich home2share anzuzeigen.

Das Apartment wird von home2share regelmäßig gereinigt. Der Gast wird dem von home2share hierzu beauftragten Dienstleister Zugang zum Apartment gewähren.

16. INTERNETNUTZUNG

home2share stellt dem Gast im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten einen Internetzugang zur Verfügung. Störungen, etwa aufgrund höherer Gewalt, Wartungsmaßnahmen o.ä. können nicht ausgeschlossen werden.

Der Gast darf den Internetanschluss nicht missbräuchlich verwenden. Eine missbräuchliche Verwendung liegt insbesondere in folgenden Fällen vor: Download und Verteilung urheberrechtlich geschützter Inhalte über Peer-to-Peer Sharing-Plattformen, illegale Streaming-Angebote sowie das Einstellen, Abrufen oder Übermitteln strafrechtlich relevanter Inhalte (insbesondere §§ 130, 130a, 131 und 184 StGB). Der Gast ist verpflichtet, bei der Nutzung die Urheber-, Patent-, Namens-, Kennzeichen- und Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten. Der Gast stellt home2share auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen und Schadenersatzforderungen Dritter sowie von den Kosten der Rechtsverteidigung in angemessener Höhe frei, die durch eine rechtswidrige Nutzung des überlassenen Internetanschlusses durch den Gast oder durch Dritte mit dem Wissen des Gastes verursacht worden sind.

Eine Weitergabe der Zugangsdaten für den Internetanschluss an Dritte ist dem Gast untersagt. Bei Zuwiderhandlung hat der Gast für alle durch die Weitergabe der Zugangsdaten entstandenen Schäden gegenüber home2share einzustehen.

17. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Änderungen und Ergänzungen sowie die Aufhebung des Beherbergungsvertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam. Erfüllungs- und Zahlungsort sind der Sitz des Beherbergungsbetriebs. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Beherbergungsbetriebs. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Beherbergungsbetriebs. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Beherbergungsbetrieb weder bereit noch verpflichtet.